Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes in „Corona-Zeiten“ Stand 02.06.2021
Die nachfolgenden Regelungen basieren auf der Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO in der abdem 11. Mai 2020 gültigen Fassung - Info PDF
-insbesondere § 9 (4) CoronaSchVO: Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten undFreizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raumsind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zurGewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch inWarteschlangen) sicherzustellen. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-,Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durchZuschauer sind bis auf weiteres untersagt;…und den Empfehlungen des/derLandessportbundes NRW - Info PDF
- ist Folge zu leisten:
Voraussetzung für die Teilnahme an den gemeinsamen Sportaktivitäten desLauftreffes „running and more“ im TSV Dieringhausen ist bis auf weiteres, dassdas teilnehmende Vereinsmitglied vor der jeweiligen Sporteinheitausdrücklich bestätigt, dass es die folgenden Voraussetzungen erfüllt unddie folgenden Bedingungen anerkennt:
Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome
Dem Teilnehmenden ist kein Kontakt zu einer infizierten Person innerhalb der letzten zweiWochen bekannt.
Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, regelmäßiges Waschen und Desinfizieren derHände) werden eingehalten. Hinweise befinden sich auch auf den Aushängen.
Der Teilnehmende hat die o.a. Anweisungen zur Kenntnis genommen und befolgt diese
Der Teilnehmende ist damit einverstanden, dass seine Teilnahme an der Sporteinheitfestgehalten wird (Stichwort: Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten)
Die o.g. Bestätigung des Teilnehmenden erfolgt mündlich durch eindeutigeWillenserklärung gegenüber dem verantwortlichen Übungsleiters auf die Frage„Erfüllst Du die Voraussetzungen der „Regelungen des Lauftreffes vom 18.5.2020“ und erkennst du die entsprechenden Bedingungen, insbesondere die Abstands-und Hygiene-Regelungen an?“